Aktuelles
Meldung vom
21.08.2023
Hundekot auf den Friedhöfen
Aktuell beschweren sich vermehrt Bürgerinnen und Bürger über Hundekot auf den Friedhöfen. Vor allem der Hauptfriedhof, Friedhof Bergäcker sowie der Friedhof Zähringen sind betroffen. Die Hinterlassenschaften finden sich nicht nur auf den offenen Flächen, sondern auch auf einzelnen Gräbern. Dieses Verhalten ist rücksichtslos: Ein Friedhof ist eine Stätte der Trauer und des Gedenkens für viele Menschen. Hunde und deren Exkremente sind deshalb nicht erwünscht. Aus diesem Anlass verweist die Verwaltung auf die geltende Friedhofsatzung der Stadt Freiburg (§ 6 Absatz 3 der Friedhofsatzung). Diese verbietet das Mitführen von Hunden – außer Blindenhunden – auf den Friedhöfen. Die Stadt bittet um Einhaltung dieser Regeln.
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Meldung vom
16.06.2023
Neues Urnengrabfeld im Paradiesgärtlein ist belegbar: Nutzungsrechte sind bei der Friedhofsverwaltung zu erwerben
Die Nachfrage nach Urnenbestattungen im Grünen steigt auch in Freiburg. Deshalb sind im Paradiesgärtlein (Feld 36) auf dem Hauptfriedhof ab heute 132 neue Urnenwahlgrabstellen belegbar. Die jährliche Nutzungsgebühr je Einzelgrab liegt bei 81,30 Euro, die Kosten für die Rasen- und Flächenpflege sind mit inbegriffen und die Grabstätten sind frei wählbar. Die Nutzungsrechte für die Urnenwahlgräber sind seit dem 1. Juni bei der Friedhofsverwaltung zu erwerben.
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