Erdbestattung

Wahlgrab für Erwachsene

  • Das Nutzungsrecht an der Grabstätte kann bereits zu Lebzeiten erworben werden und ist verlängerbar
  • Sie können sich in Absprache mit der Friedhofsverwaltung die Grabstätte selbst aussuchen
  • Die Dauer des Nutzungsrechts kann bis über die Ruhezeit hinaus beantragt werden
  • Je Grabstelle können bis zu 2 Särge (durch eine Tieferlegung) und bis zu 4 Urnen beigesetzt werden 
  • Nach Ablauf der jeweiligen Ruhefrist können an dieser Stelle wieder Särge bzw. Urnen beigesetzt werden
  • Die Grabstätte ist nach Maßgabe der Friedhofssatzung gärtnerisch anzulegen und zu pflegen, wofür Sie auch einen Gärtner Ihrer Wahl beauftragen können

Reihengrab für Erwachsene

  • Die Bestattung findet in einem bestimmten, vorgegebenen Feld statt
  • Es kann nur eine Person bestattet werden
  • Die Belegung erfolgt im Sterbefall der Reihe nach
  • Nach Ablauf der Ruhezeit von grundsätzlich 15 Jahren ist das Grab nicht verlängerbar und muss von Ihnen abgeräumt werden
  • Die Grabstätte ist nach Maßgabe der Friedhofssatzung gärtnerisch anzulegen und zu pflegen, wofür Sie auch einen Gärtner Ihrer Wahl beauftragen können

Pflegefreies Rasenreihengrab (nur auf dem Hauptfriedhof)

  • Die Bestattung findet in einem bestimmten, vorgegebenen Feld statt
  • Es kann nur eine Person bestattet werden
  • Die Belegung erfolgt im Sterbefall der Reihe nach
  • Nach Ablauf der Ruhezeit von grundsätzlich 15 Jahren ist das Grab nicht verlängerbar
  • Das Grab darf nicht bepflanzt werden, die Rasenfläche wird vom Eigenbetrieb Friedhöfe gepflegt
  • Es darf ein Holzkreuz, eine Holzstele oder eine Schrifttafel angebracht werden

Wahl- und Reihengrab für Kinder

  • Es können nur Kinder, die vor Vollendung des 10. Lebensjahres verstorben sind, bestattet werden
  • Die Ruhezeit beträgt grundsätzlich 10 Jahre
  • Die Grabstätte ist nach Maßgabe der Friedhofssatzung gärtnerisch anzulegen und zu pflegen, wofür Sie auch einen Gärtner Ihrer Wahl beauftragen können
  • Besonderheiten Wahlgrab
    • Sie können sich in Absprache mit der Friedhofsverwaltung die Grabstätte selbst aussuchen
    • Die Dauer des Nutzungsrechts kann bis über die Ruhezeit hinaus beantragt werden und ist verlängerbar
  • Besonderheiten Reihengrab
    • Die Bestattung findet in einem bestimmten, vorgegebenen Feld statt
    • Die Belegung erfolgt im Sterbefall der Reihe nach
    • Nach Ablauf der Ruhezeit ist das Grab nicht verlängerbar und muss von Ihnen abgeräumt werden