Grabmalantrag
Sie möchten ein Grabmal, eine Grabeinfassung, eine Abdeckplatte, eine Schrifttafel oder ein Holzkreuz mit Sockel aufstellen?
Bitte beachten Sie, dass es für die Anbringung von Grabmalen, Einfassungen und sonstige bauliche Anlagen auf oder unter der Graboberfläche eines Antrags bedarf. Die Genehmigung ist schriftlich zu beantragen und ist für eine Neuaufstellung gebührenpflichtig.
Für die Aufstellung eines vorläufigen Grabzeichen aus Holz ohne Sockel bedarf es keines Antrags und keiner Genehmigung.
Für das Anbringen von Grabmalen, Einfassungen und sonstige bauliche Anlagen gelten die Richtlinien der TA Grabmal.
Bitte beachten Sie außerdem, dass die o.g. Aufstellungen und die Gestaltung einer Grabstätte nutzungsberechtigten Personen obliegt und daher durch diese Person oder durch eine von dieser Person bevollmächtigten Person beantragt werden muss. Im Falle einer Bevollmächtigung bitten wir Sie die Vollmacht dem Antrag beizufügen.
Den Genehmigungsantrag können Sie gerne als PDF herunterladen: