Urnenbeisetzungen
Wahlgrab
- Das Nutzungsrecht an der Grabstätte kann bereits zu Lebzeiten erworben werden und kann verlängert werden
- Sie können sich in Absprache mit der Friedhofsverwaltung die Grabstätte selbst aussuchen
- Die Dauer des Nutzungsrechts kann bis über die Ruhezeit hinaus beantragt werden
- Je Grabstelle können bis zu 4 Urnen beigesetzt werden
- Nach Ablauf der jeweiligen Ruhefrist können an dieser Stelle wieder Urnen beigesetzt werden
- Die Grabstätte ist nach Maßgabe der Friedhofssatzung gärtnerisch anzulegen und zu pflegen, wofür Sie auch einen Gärtner Ihrer Wahl beauftragen können