Urnenbeisetzungen

Wahlgrab

  • Das Nutzungsrecht an der Grabstätte kann bereits zu Lebzeiten erworben werden und kann verlängert werden
  • Sie können sich in Absprache mit der Friedhofsverwaltung die Grabstätte selbst aussuchen
  • Die Dauer des Nutzungsrechts kann bis über die Ruhezeit hinaus beantragt werden
  • Je Grabstelle können bis zu 4 Urnen beigesetzt werden 
  • Nach Ablauf der jeweiligen Ruhefrist können an dieser Stelle wieder Urnen beigesetzt werden
  • Die Grabstätte ist nach Maßgabe der Friedhofssatzung gärtnerisch anzulegen und zu pflegen, wofür Sie auch einen Gärtner Ihrer Wahl beauftragen können