Erdbestattung
Wahl- und Reihengrab für Kinder
- Es können nur Kinder, die vor Vollendung des 10. Lebensjahres verstorben sind, bestattet werden
- Die Ruhezeit beträgt grundsätzlich 10 Jahre
- Die Grabstätte ist nach Maßgabe der Friedhofssatzung gärtnerisch anzulegen und zu pflegen, wofür Sie auch einen Gärtner Ihrer Wahl beauftragen können
- Besonderheiten Wahlgrab
- Sie können sich in Absprache mit der Friedhofsverwaltung die Grabstätte selbst aussuchen
- Die Dauer des Nutzungsrechts kann bis über die Ruhezeit hinaus beantragt werden und ist verlängerbar
- Besonderheiten Reihengrab
- Die Bestattung findet in einem bestimmten, vorgegebenen Feld statt
- Die Belegung erfolgt im Sterbefall der Reihe nach
- Nach Ablauf der Ruhezeit ist das Grab nicht verlängerbar und muss von Ihnen abgeräumt werden