Eigenbetrieb Friedhöfe Gräber Grabarten im Überblick Erdbestattung: Wahl- und Reihengrab für Kinder

Erdbestattung

Wahl- und Reihengrab für Kinder

  • Es können nur Kinder, die vor Vollendung des 10. Lebensjahres verstorben sind, bestattet werden
  • Die Ruhezeit beträgt grundsätzlich 10 Jahre
  • Die Grabstätte ist nach Maßgabe der Friedhofssatzung gärtnerisch anzulegen und zu pflegen, wofür Sie auch einen Gärtner Ihrer Wahl beauftragen können
  • Besonderheiten Wahlgrab
    • Sie können sich in Absprache mit der Friedhofsverwaltung die Grabstätte selbst aussuchen
    • Die Dauer des Nutzungsrechts kann bis über die Ruhezeit hinaus beantragt werden und ist verlängerbar
  • Besonderheiten Reihengrab
    • Die Bestattung findet in einem bestimmten, vorgegebenen Feld statt
    • Die Belegung erfolgt im Sterbefall der Reihe nach
    • Nach Ablauf der Ruhezeit ist das Grab nicht verlängerbar und muss von Ihnen abgeräumt werden