Eigenbetrieb Friedhöfe Gräber Grabmalpatenschaft

Patenschaften für Grabmale zu vergeben

Der Stadt Freiburg obliegt die Pflege und Unterhaltung von über 100 historischen Grabdenkmalen, die von den Angehörigen aus den verschiedensten Gründen aufgegeben worden sind und aus kulturhistorischen Gründen auf dem Friedhof verbleiben sollen.

Seit Mitte 2006 können Interessierte auf den Freiburger Friedhöfen, insbesondere auf dem Freiburger Hauptfriedhof, Patenschaften für künstlerisch und historisch wertvolle Grabstätten übernehmen, für die zur Zeit kein Nutzungsrecht mehr besteht.

In jüngster Zeit werden vermehrt Grabmalpatenschaften von Institutionen und Bestattungsunternehmen, unter anderem auch vom Bestattungsdienst der Stadt Freiburg, übernommen und von diesen als Gemeinschaftsgrabanlagen angeboten.

Mit dieser Maßnahme können wertvolle Kulturgüter und stadtgeschichtlich bedeutsame Gräber in die Hände von verantwortungsbewussten Bürgerinnen und Bürgern gegeben werden, die im Gegenzug für ihr Patengrab das Nutzungsrecht erlangen können. Dabei übernehmen die Paten den Grabstein sowie das Grab und unterhalten die Anlage. Für die Übernahme selbst fallen keine Kosten an. Es besteht jedoch die Verpflichtung, den Grabstein zu erhalten (Verkehrssicherungspflicht) und den dazu gehörigen Grabplatz zu pflegen.

Der Zustand der Grabmale ist sehr unterschiedlich. Interessenten wird daher empfohlen, das Grabmal von einem Fachbetrieb prüfen zu lassen, um Kostenrisiken auszuschließen. Ist das Grabmal weitgehend in Ordnung, halten sich die Kosten für den Paten in engen Grenzen, denn Grabnutzungsgebühren fallen erst an, wenn das Grab tatsächlich belegt wird. Gegenüber einem Wahlgrab, bei dem schon ab dem Tag der Reservierung Gebühren zu bezahlen sind, addiert sich so im Laufe der Jahre ein erheblicher Kostenvorteil.

Mit der Übernahme einer Patenschaft für ein Grabmal sind folgende Vereinbarungen verbunden:

  • Das Grabmal verbleibt im Eigentum des Eigenbetriebs Friedhöfe und darf nicht aus dem Friedhof entfernt werden.
  • Der Pate verpflichtet sich und die Rechtsnachfolger, das Grab mit dem Grabmal zu pflegen, zu unterhalten und Maßnahmen, die der Verkehrssicherung des Grabmals dienen, bei Bedarf durchzuführen. Charakteristische Veränderungen, z.B. Farbanstriche etc., bedürfen der Genehmigung der Friedhofsverwaltung. Der ursprüngliche Charakter des Grabmals muss erhalten bleiben.
  • Die Gebühr für den Grabkauf wird erst bei Nutzung als „letzte Ruhestätte“ fällig.
  • Die vorhandene Inschrift kann in diesem Fall entfernt und durch eine eigene ersetzt werden.